Zum 1. Januar 2020 tritt das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Zielregionen sind nun neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. Gleichzeitig trat ein neuer Koordinierungsrahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Kraft.