Diesen Betrag erstritt der Auszubildende mithilfe der IG Metall und des DGB Rechtsschutzes vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen (6 Sa 71/14). Der Ausbildungsbetrieb hatte ihm eine Vergütung gezahlt, die weniger als 70 Prozent der tariflichen betrug. Das war nicht zulässig, entschieden die Richter.
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