Viele Belegschaften hüten sich davor, einen Betriebsrat zu gründen, um nicht den Zorn des Arbeitgebers auf sich zu ziehen und auf die schwarze Liste zu geraten. Oft fallen aber auch Mitglieder eines seit vielen Jahren im Unternehmen existierenden Betriebsrats in Ungnade, weil sie ihr Amt ernst nehmen und mit dem Betriebsverfassungsgesetz gut vertraut sind.
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